Sachmängelrecht

sachmaengelhaftung

In die anwaltliche Tätigkeit des Fachanwaltes für Verkehrsrecht gehört auch die Bearbeitung von Sachmängelansprüchen des Mandanten gegenüber dem Fahrzeugverkäufer. Häufig werden Fahrzeuge unter Zusicherung fehlender Eigenschaft veräußert. Namentlich sind hier manipulierte Kilometerständer oder auch die Zusicherung einer Unfallfreiheit zu nennen. Für den Käufer stellt sich dann das Problem, ob überhaupt eine Nachbesserung vorgenommen werden kann. Doch auch während der Nutzung des erworbenen Fahrzeugs können sich Umstände zeigen, die auf einen Sachmangel hindeuten. Je älter das Fahrzeug ist, desto schwieriger ist hierbei die Abgrenzung zwischen Sachmangel und Verschleiß. Denn nur wenn sich der gerügten Umstand als Sachmangel darstellt, können Gewährleistungsrechte greifen. Dagegen sind sie beim Verschleiß ausgeschlossen.

Wir machen entsprechende Gewährleistungsansprüche unter Wahrung der Anforderung der Rechtsprechung für Sie geltend. Fruchten diese nicht, ziehen wir in Erwägung, für Sie den Kaufvertrag nach Rücktrittserklärung rückabzuwickeln. Ist in diesen Fällen der Kaufvertrag mit einem Darlehensvertrag gekoppelt (so genannte verbundene Geschäfte) hat dies auch Auswirkungen auf die Ratenzahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag. Wir liefern Ihnen Komplettlösungen für derartige Situationen.