Versicherungsrecht

Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherung - § 5 a VVG alte Fassung

Urteil des BGH vom 07.05.14 – IV ZR 76/11

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht André Westphal, Rechtsanwälte Schah Sedi & Schah Sedi

Der Versicherungsnehmer beantragte zum 01.12.1998 den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages. Die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhielt er mit dem Versicherungsschein. Über sein Widerspruchsrecht nach § 5 a VVG in der damals geltenden Fassung wurde der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt.

Unzulässigkeit von „Bearbeitungsentgelten“ bei Verbraucherdarlehensverträgen, BGH Urt. v. 13.05.14, XI ZR 405/12

Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrechtrecht André Westphal, Rechtsanwälte Schah Sedi & Schah Sedi

Viele Darlehnsverträge weisen eine Bearbeitungsgebühr aus, die sich am Nettodarlehensbetrag orientiert und mitunter bis zu 2% betragen kann. Nunmehr hat der BGH in der oben genannten Entscheidung die Vorinstanzen bestätigt, die diese Bearbeitungsgebühr für unzulässig ansahen.