Unzulässigkeit von „Bearbeitungsentgelten“ bei Verbraucherdarlehensverträgen, BGH Urt. v. 13.05.14, XI ZR 405/12
Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrechtrecht André Westphal, Rechtsanwälte Schah Sedi & Schah Sedi
Viele Darlehnsverträge weisen eine Bearbeitungsgebühr aus, die sich am Nettodarlehensbetrag orientiert und mitunter bis zu 2% betragen kann. Nunmehr hat der BGH in der oben genannten Entscheidung die Vorinstanzen bestätigt, die diese Bearbeitungsgebühr für unzulässig ansahen.