Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallrecht

Verkehrsrechtliche Streitigkeiten werden durch unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht bearbeitet. Einen Großteil der Tätigkeit nimmt hierbei die Regulierung von Verkehrsunfällen in Anspruch. In der Regel bezahlt der Haftpflichtversicherer die anwaltliche Leistung. Für den Mandanten bedeutet dies, dass er sich unmittelbar nach dem Unfall unserer anwaltlichen Hilfe bedienen kann. Die vollständige Schadensregulierung unter Berücksichtigung des Gebotes der Meistbegünstigung steht hier im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Neben der Einholung der Polizeiakte treten wir in die Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer der Gegenseite und melden Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach an. Zeigt sich eine Haftungsquote und besteht bei Ihnen eine Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) prüfen wir, ob Sie als Geschädigter bei Inanspruchnahme der Fahrzeugvollversicherung und der Abrechnung nach dem so genannten Quotenvorrecht besser gestellt wären, als wenn eine sture Abrechnung gegenüber dem Haftpflichtversicherer aufgrund der anerkannten Haftungsquote erfolgt.